Kostenvoranschlag

Angebote können so gestaltet werden, dass Du "flexibel" genug bei Preisabweichungen bleiben kannst.

😮Kurzum: in Plancraft kannst du momentan nur Angebote, keine Kostenvoranschläge, erstellen.

💡Aber: das ist nicht weiter tragisch, denn auch Angebote können so gestaltet werden, dass du "flexibel" genug bei Preisabweichungen bleiben kannst.


Unterschied zwischen Angebot und Kostenvoranschlag

Grundsätzlich gibt es die Unterschiede (a) juristisch und (b) aus der Praxis.

In der Praxis werden Kostenvoranschläge oftmals kostenpflichtig für den Kunden erstellt und geben erstmal mehr Freiraum bei Preisabweichungen. Das ist allerdings nur teilweise korrekt, wenn wir uns die tatsächliche Unterscheidung nach dem Gesetz anschauen.

Kostenvoranschläge sind nach §§ 650 u. 632 Abs. 3 BGB geregelt, Angebote nach §§ 145 bis 150 BGB.

Preisbindung

Im Kostenvoranschlag sind Überschreitungen bis zu 20 % sind legitim, müssen aber vorher abgesprochen werden.

Das Angebot erlaubt auch Preisüberschreitungen, wenn:

  1. die Bindungsfrist verstrichen ist, d. h. man formuliert z. B. "Angebot 30 Tage gültig"
  2. oder es einen Zusatz gibt: "Angebot freibleibend"

Angebot freibleibend

Mit dem Zusatztext "Angebot freibleibend" oder "unverbindliches Preisangebot" kannst du dich rechtlich der Preisbindung entziehen. Dieser Text muss irgendwo auf deinem Angebot stehen.


Übersicht von gruenderlexikon.de:

Solltest du doch Probleme mit deinen Kunden haben, weil diese einen Kostenvoranschlag verlangen, kontaktiere uns gerne.

Wir beraten dich dann 😉

support@plancraft.de